Der Mindestlohn steigt - Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer jetzt wissen müssen

Der Deutsche Bundestag hat am 3. Juni 2022 dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur schrittweisen Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde zugestimmt.

Seit 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn, welcher im Mindestlohngesetz (MiLoG) geregelt ist. Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ist in Deutschland die Lohnuntergrenze, die durch den Arbeitgeber nicht unterschritten werden darf. Der erste gesetzliche Mindestlohn im Jahr 2015 betrug 8,50 EUR pro Stunde. Er wurde seither mehrfach erhöht, seit 2018 sogar jährlich . Liegt das im Arbeitsvertrag  vereinbarte Entgelt unter dem geltenden Mindestlohn, kann der Arbeitnehmer den zu dem Zeitpunkt geltenden Mindestlohn dennoch verlangen. Grundsätzlich kann der Mindestlohn sogar noch rückwirkend und nach seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen verlangt werden.

Neuer Mindestlohn ab dem 01. Oktober 2022

Als Arbeitgeber sind Sie seit dem 1. Juli 2022 verpflichtet, grundsätzlich allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen Stundenlohn von mindestens 10,45 Euro (brutto) pro Stunde zu zahlen. Diese Lohnuntergrenze wird ab dem 1. Oktober 2022 auf 12,00 Euro (brutto) pro Stunde erhöht. Der Mindestlohn hat bzw. wird somit im Jahr 2022 von 9,82 € (bis 30.06.2022) über 10,45 € ab 01.07.2022 auf 12,00 € ab 01.10.2022 eine (relative) Steigerung von ca. 22 %  in drei Monaten erfahren.

Ausgenommen vom Mindestlohn sind ehrenamtlich Beschäftigte, Beschäftigte unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die unmittelbar vor Beginn der Beschäftigung langzeitarbeitslos gewesen sind (für die ersten sechs Monate der Beschäftigung). Generell gilt der Mindestlohn auch für Praktikantinnen und Praktikanten. Ausgenommen sind allerdings sogenannte Pflichtpraktika – also Praktika, die verpflichtend aufgrund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsordnung, einer hochschulrechtlichen Bestimmung oder im Rahmen einer Ausbildung an einer gesetzlich geregelten Berufsakademie geleistet werden.

Neue Entgeltgrenze für Minijobs

Mit dem beschlossenen Gesetzentwurf wird auch die Entgeltgrenze für Minijobs auf 520,00 Euro monatlich erhöht und dynamisch ausgestaltet, so dass künftig eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn ermöglicht wird.

Dokumentationspflichten für Arbeitgeber

Um sicherzustellen, dass der gesetzliche Mindestlohn tatsächlich für jede Arbeitsstunde bezahlt wird, unterliegen Arbeitgeber in bestimmten Branchen einer Dokumentationspflicht und müssen diese Dokumentationen zwei Jahre lang aufbewahren. Dies gilt generell für geringfügig Beschäftigte und alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in vom Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz benannten Wirtschaftsbereichen oder –zweigen tätig sind.  Den Unternehmen entstehen durch die Dokumentationspflichten nach dem Mindestlohngesetz jährlich hohe Bürokratiekosten. Ein Verstoß gegen die Dokumentationspflicht kann allerdings mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Bei Fragen oder Unsicherheiten rund um das Thema des gesetzlichen Mindestlohns,  wenden Sie sich gerne unter + 49 (0) 551 389306-0 an unseren Fachanwalt für Arbeitsrecht, Rechtsanwalt Herrn Christian Auerbach.

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