Verkehrsrecht
Bundesweite außergerichtliche und gerichtliche Verteidigung und Vertretung bei Straftaten im Straßenverkehr in allen Instanzen, im Fahrerlaubnisrecht gegen Verwaltungsbehörden, gerichtliche Vertretung bei Unfällen im Straßenverkehr und bei Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldsachen) im Straßenverkehr in allen Instanzen (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof, Bundesverfassungsgericht).
Themenhintergründe
- Fahrerflucht
- Nötigung im Straßenverkehr
- Fahrerlaubnis / Fahrverbot
- Drogen am Steuer
- Punkteabbau
- Vorbereitung auf MPU
- Schadensersatzansprüche
- Verdienstausfall
- Schmerzensgeld
- Regulierungsverhandlungen
- Beweissicherungsverfahren
- Geschwindigkeitsverstöße
Wir leisten
- Verteidigung bei Fahrerflucht, Nötigung im Straßenverkehr, Beleidigung, Trunkenheitsfahrt, Gefährdung des Straßenverkehrs durch nicht vorschriftmäßiges Überholen, Führen eines Fahrzeugs unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
- Verteidigung bei vorläufiger Entziehung der Fahrerlaubnis durch Staatsanwaltschaft, Polizei oder Gericht
- Verkürzung des Zeitraumes der Entziehung der Fahrerlaubnis
- Verkürzung der Fahrerlaubnissperre nach Alkohol- oder Drogenabbau
- Vertretung bei Entziehung der Fahrerlaubnis (z. B. wegen einer Autofahrt nach Alkohol- oder Drogenkonsum)
- Mitwirkung bei der schnellen Wiedererlangung der Fahrerlaubnis bei Entziehung
- Beratung und Vertretung bzgl. der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
- Vertretung und Beratung beim Punkteabbau
- Vorbereitung auf MPU
- Beratung und Betreuung bei Nachschulungen
- außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, u. a. Reparaturkosten, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Nutzungsausfallentschädigung / Mietwagenkosten infolge eines Verkehrsunfalls
- Erstreiten von Schmerzensgeld in großem Umfang
- Abwehr von gegnerischen Ansprüchen
- Regulierungsverhandlungen mit der gegnerischen Versicherung
- Einleitung und Durchführung von Beweissicherungsverfahren
- Verteidigung bei Geschwindigkeitsverstößen (zu schnelles Fahren) in Deutschland, in der EU und außerhalb des EU-Gebiets
- Verteidigung bei Rotlichtverstößen (Überfahren einer roten Ampel)
- Verteidigung bei (drohendem) Fahrverbot
- Verkürzung von Fahrverboten
So finden Sie uns
Anwaltskanzlei Matani & Kollegen
Annastraße 39
37075 Göttingen
Telefon: 0551 / 38 93 06 - 0
Telefax: 0551 / 38 93 06 - 22
im Notfall (Haftsachen)
mobil: 0151 / 53 00 03 64
E-Mail: info@ra-matani.de
Telefonisch erreichen Sie uns
Mo. - Do.: 09:00 -13:00 Uhr & 15:00 - 17:30 Uhr
Fr.: 09:00 - 13:00 Uhr
Hausbesuche
In dringenden Fällen können Sie mit unseren Anwälten einen Hausbesuch vereinbaren (z. B. bei Besichtigungen von Mietmängeln oder schwer verletzten Verkehrsunfallopfern).
Barrierefreier Zugang
Unsere Kanzleiräume erreichen Sie bequem über unseren barrierefreien Zugang. Kostenfreie Parkplätze im Parkhaus stehen Ihnen bei Bedarf zur Verfügung.