AGG-widrige Stellenanzeige in Ebay-Kleinanzeigen diskriminiert männlichen Bewerber - Schadensersatz zugesprochen!

Wer sich auf eine Stellenanzeige im Internetportal „eBay-Kleinanzeigen“ über die dortige Chat-Funktion bewirbt, genießt den Status eines Bewerbers. Das hat das LAG Schleswig-Holstein klargestellt und einem Mann nun Schadensersatz zugesprochen.

Worum geht es?

Dem LAG Schleswig-Holstein lag in seiner Entscheidung vom 21.6.2022 (-2 Sa 21/22-) folgender Sachverhalt zugrunde: 

Mit einem Stellengesuch auf Ebay-Kleinanzeigen suchte ein im Kreis Steinburg ansässiges Unternehmen eine Sekretärin. In der Anzeige hieß es wörtlich: "Sekretärin gesucht!" mit der Beschreibung: "Wir suchen eine Sekretärin ab sofort, Vollzeit/Teilzeit: Es wäre super, wenn sie Erfahrung mitbringen. […]".

Hierauf antwortete ein männlicher Bewerber aus Nordrhein-Westfalen über die Chat-Funktion von Ebay-Kleinanzeigen und schilderte mit - für dieses Portal üblicherweise - wenigen Sätzen seine Erfahrung auf diesem Gebiet und seine Motivation für die ausgeschriebene Stelle. Das Unternehmen antwortete dem Bewerber hierauf, dass man für die Stelle als Sekretärin lediglich eine Dame suche und lehnte die Anfrage ab.

Der Kläger sah sich hierdurch aufgrund seines männlichen Geschlechts diskriminiert und machte gegenüber dem Unternehmen eine Entschädigung in Höhe von drei Bruttomonatsgehältern geltend. Das ArbG Elmshorn räumte dem Kläger keinen Bewerberstatus ein wies die Klage in der Vorinstanz ab (Urt. v. 16.12.2021, Az. 4 Ca 592 a/21). Die Berufung des Klägers vor dem LAG hatte allerdings Erfolg. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die Revision wurde jedoch nicht zugelassen.

LAG Schleswig-Holstein hebt Urteil der Vorinstanz auf

Voraussetzung für einen Entschädigung sei, dass der Mann als Bewerber im Sinne des Allgmeinengleichbehandlungsgesetzes (AGG) gelte. Das sei hier der Fall erklärte das Gericht in seinem Urteil: Wer eine Stellenanzeige in Ebay-Kleinanzeigen veröffentlicht, muss damit rechnen, dass sich die Bewerber über die Ebay-Kleinanzeigen-Chatfunktion bewerben und nicht auf klassische Weise schriftlich unter Beifügung von Bewerbungsunterlagen. Komplette Unterlagen seien folglich nicht nötig, es reiche vielmehr aus, dass die Person des Bewerbenden identifizierbar sei. Angesichts des Anzeigentextes und der Antwort des Unternehmens im Chat sei klar, dass der Bewerber aufgrund seines Geschlechts benachteiligt worden sei.

Die Bewerbung des Klägers war auch nicht rechtsmissbräuchlich. An eine solche Annahme werden hohe Anforderungen gestellt: Es müssen im Einzelfall besondere Umstände vorliegen, die ausnahmsweise den Schluss auf ein rechtsmissbräuchliches Verhalten rechtfertigen. Der Vortrag der Beklagten reichte hierfür nicht aus.

Das LAG sprach dem Kläger eine Entschädigung gemäß § 15 Abs. 2 AGG in Höhe von drei Bruttomonatsgehältern zu. Im Hamburger Umland sei unter Beachtung der laufenden Stellenangebote für eine Sekretärin in Vollzeit ein monatliches Bruttogehalt i.H.v. 2.700 € zu zahlen, sodass dem Kläger eine Entschädigung in Höhe von 7.800 € (drei Gehälter á 2.600 €) zugesprochen wurde.

Wie kann die Kanzlei Matani & Kollegen Ihnen helfen?

Haben Sie sich selber bei einer Bewerbung auf Stellenanzeigen in Ebay-Kleinanzeigen diskriminiert gefühlt? Wurden Sie aufgrund Ihres Geschlechts abgelehnt? Dann vereinbaren Sie gerne unter + 49 (0) 551 389306-0  einen Beratungstermin an unserem Standort in Göttingen mit unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht, Rechtsanwalt Herrn Christian Auerbach.

 

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