Das neue "Chancen-Aufenthaltsrecht" naht - 1. Lesung im Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag hat am19. Oktober 2022 erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines neuen Chancen-Aufenthaltsrechts für Ausländer beraten. Der Gesetzentwurf wurde  im Anschluss an die 1. Lesung  zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.

Im Grundsatz sieht der Gesetzesentwurf einen neuen Aufenthaltstitel für Menschen vor, die zum Stichtag am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren in Deutschland gelebt haben, nicht straffällig geworden sind, sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und zur Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen sowie gut integriert sind. 

Dem Koalitionsvertrag zu Folge sollen hiermit Menschen, die bis zum 1. Januar 2022 nur den unsicheren Status einer Duldung hatten einjähriges Aufenthaltsrecht auf Probe erhalten, das als Brücke in ein längerfristiges Bleiberecht dienen soll. In diesem "Probejahr" müssen die Aufenthaltsberechtigten sodann sämtliche Voraussetzungen für ein längerfristiges Bleiberecht nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) erfüllen. Langjährige Kettenduldungen sollen damit vermieden werden.

Ausgeschlossen hiervon sollen Straftäter sein, außer sie haben lediglich eine Geldstrafe von insgesamt bis zu 50 - 90 Tagessätzen nach dem AufenthG oder dem Asylgesetz (AsylG) bekommen. Auch darf eine etwaige Abschiebung nicht wegen falschen Angaben oder Täuschungen über die Identität oder Staatsangehörigkeit ausgesetzt worden sein.

Ab wann das neue Gesetz in Kraft treten soll, ist bislang noch ungewiss. Es folgen in jedem Fall noch zwei weitere Beratungen im Bundestag. Ursprünglich geplant war ein Inkraftreten des Chancen-Aufenthaltsrechts ab Dezember 2022, doch dies sieht in Anbetracht des bald endenden Kalenderjahres wenig vielversprechend aus.

Die Anwaltskanzlei Matani & Kollegen hält Sie über den weiteren Verlauf dieses Gesetzgebungsverfahrens informiert und steht Ihnen ab Inkraftreten des Gesetzes bei der Beantragung des neuen Aufenthaltstitels gerne mit ihrer Expertise und Erfahrung auf dem Gebiet des Ausländerrechts zur Seite.

(/Schumacher)

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