Tawfeek Matani

Tawfeek Matani ist seit 1996 zugelassener Rechtsanwalt im OLG Bezirk Celle und im OLG Bezirk Braunschweig.

Im Januar 2011 gründete er zunächst als Einzelanwalt die Anwaltskanzlei Matani in Göttingen, welche seither regen Zuwachs gefunden hat.

Schwerpunktmäßig befasst sich Herr Matani mit Fragen des Strafrechts, Ordnungswidrigkeitenrechts, Strafverkehrsrecht und Verwaltungsverkehrsrechts.

Tawfeek Matani spricht deutsch, englisch, hebräisch und arabisch.

Strafrecht

  • bundesweite außergerichtliche und gerichtliche Strafverteidigung im allgemeinen Strafrecht, Jugendstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Kapital- und Steuerstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht und Ausländerstrafrecht in allen Instanzen (Amtsgericht, Schöffengericht, Landgericht, Schwurgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof, Bundesverfassungsgericht)
  • Strafverteidigung auch mit europäischem und internationalem Bezug (Interpol etc.)
  • Strafverteidigung in Drogenprozessen, bei Mord, Totschlag, Körperverletzungsdelikten, Raub, Erpressung, Betrug, Untreue im großen Umfang
  • Strafverteidigung bei Steuerhinterziehung, Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz (z.B. bei falschen Angaben zu den Personalien)
  • Vertretung und Verteidigung im Nebenklageverfahren, Adhäsionsverfahren
  • Auftreten als Zeugenbeistand
  • Strafverteidigung im strafprozessualen Ermittlungsverfahren
  • Strafverteidigung bei Maßnahmen auf Anordnung der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts, z. B. bei sämtlichen Durchsuchungen (Wohnungsdurchsuchung, Personendurchsuchung, Kfz-Durchsuchung etc.), Blutabnahme, DNA-Analyse, Telefonüberwachung
  • Strafverteidigung in Haftsachen (Untersuchungshaft, vorläufige Festnahmen)

Ordnungswidrigkeitenrecht

  • bundesweite außergerichtliche und gerichtliche Verteidigung bei Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldsachen) im Straßenverkehr in allen Instanzen (Amtsgericht, Oberlandesgericht, Bundesverfassungsgericht)
  • Verteidigung bei Geschwindigkeitsverstößen (zu schnelles Fahren) in Deutschland, in der EU und außerhalb des EU-Gebiets
  • Verteidigung bei Rotlichtverstößen (Überfahren einer roten Ampel)
  • Verteidigung bei (drohendem) Fahrverbot
  • Verkürzung von Fahrverboten
  • Verhinderung der Entziehung einer Fahrerlaubnis

Strafverkehrsrecht

  • bundesweite außergerichtliche und gerichtliche Verteidigung und Vertretung bei Straftaten im Straßenverkehr in allen Instanzen (Amtsgericht, Schöffengericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof, Bundesverfassungsgericht), z. B. bei Fahrerflucht, Nötigung im Straßenverkehr, Trunkenheitsfahrt, Gefährdung des Straßenverkehrs durch nicht vorschriftmäßiges Überholen, Führen eines Fahrzeugs unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
  • Verteidigung bei vorläufiger Entziehung der Fahrerlaubnis durch Staatsanwaltschaft, Polizei oder Gericht
  • Verkürzung des Zeitraumes der Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Verkürzung der Fahrerlaubnissperre nach Alkohol- oder Drogenabbau

Verwaltungsverkehrsrecht

  • bundesweite außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Fahrerlaubnisrecht gegen Verwaltungsbehörden (Fahrerlaubnisbehörde / Landkreis) in allen Instanzen (Verwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht, Bundesverwaltungsgericht, Bundesverfassungsgericht)
  • Vertretung bei Entziehung der Fahrerlaubnis (z. B. wegen einer Autofahrt nach Alkohol- oder Drogenkonsum)
  • Mitwirkung bei der schnellen Wiedererlangung der Fahrerlaubnis bei Entziehung
  • Beratung und Vertretung bzgl. der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
  • Vertretung und Beratung beim Punkteabbau
  • Vorbereitung auf MPU
  • Beratung und Betreuung bei Nachschulungen

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Anwaltskanzlei Matani & Kollegen
Annastraße 39
37075 Göttingen

Telefon: 0551 / 38 93 06 - 0
Telefax: 0551 / 38 93 06 - 22

im Notfall (Haftsachen)
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Mo. - Do.: 09:00 -13:00 Uhr & 15:00 - 17:30 Uhr
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In dringenden Fällen können Sie mit unseren Anwälten einen Hausbesuch vereinbaren (z. B. bei Besichtigungen von Mietmängeln oder schwer verletzten Verkehrsunfallopfern).

 

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