Strafvollstreckungsrecht / Maßregelvollzug

Bundesweite außergerichtliche und gerichtliche Strafverteidigung in der Strafvollstreckung und im Strafvollzug, der Maßregelvollstreckung und im Maßregelvollzug sowie bei Sicherungsverwahrung in allen Instanzen (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesverfassungsgericht).


Themenhintergründe

  • vorzeitige Entlassung
  • offener Vollzug
  • Vollzugslockerungen
  • freies Beschäftigungsverhältnis
  • Langzeitbesuchserlaubnis
  • Besuchserlaubnis
  • Strafaufschub
  • Strafunterbrechung

Wir leisten

  • bundesweite Tätigkeit auf dem Gebiet der vorzeitigen Entlassung nach Verbüßung der Hälfte oder Zweidrittel der Strafe oder bei sog. „Blitzentlassung“ (Entlassung zwischen Halb- und Zweidritteltermin)
  • Mitwirkung bei der Verlegung oder direkten Unterbringung in den offenen Vollzug
  • Erstreiten von Vollzugslockerungen, wie Ausführung, Ausgang, Urlaub, Freigang (Arbeitsaufnahme außerhalb der Anstalt ohne Aufsicht Vollzugsbediensteter), freies Beschäftigungsverhältnis (Arbeiten außerhalb der Anstalt bei Dritten) Sonderausgang / Sonderurlaub /  Sonderausführung aus wichtigem Anlass etc.
  • Erstreiten von Langzeitbesuchserlaubnissen
  • Erstreiten von Besuchserlaubnissen im Übrigen (auch für Gefangene in Untersuchungshaft)
  • Erstreiten von Strafaufschub, z. B. wegen gesundheitlicher Gründe oder zur Regelung wichtiger persönlicher Angelegenheiten vor Strafantritt
  • Erstreiten von Strafunterbrechung
  • Erstreiten einer Zurückstellung nach § 35 BtMG bei Drogendelikten und bestehender Betäubungsmittelabhängigkeit

So finden Sie uns

Anwaltskanzlei Matani & Kollegen
Annastraße 39
37075 Göttingen

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Telefax: 0551 / 38 93 06 - 22

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Fr.: 09:00 - 13:00 Uhr

 

Hausbesuche

In dringenden Fällen können Sie mit unseren Anwälten einen Hausbesuch vereinbaren (z. B. bei Besichtigungen von Mietmängeln oder schwer verletzten Verkehrsunfallopfern).

 

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